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Bezüglich der Löschung Esturiens
#4
Drachenstein ist doch gar nicht auf der OIK oder? Wenn nciht, dann behandelt die OIK Esturien wie einen eigenständigen Staat und die Drachensteinzugehörigkeit ist hier irrelevant. Es gelten die normalen Widerspruchsregelungen gegen Löschung. Am einfachsten, ein esturischer Staatsbürger widerspricht. Elurien kann aus Bürokratensicht nicht Teil eines Staates sein, der aus Sicht der OIK nicht existiert. So ist der Drachenstein-Delegiertenstatus nicht möglich. Die Legitimation muß von Esturien aus erfolgen. Drachenstein kann aus Sicht der OIK vorerst höchstens ein Anhängsel Esturiens sein. Das heißt, wenn Drachenstein und Esturien fusioniert sind und Drachenstein einmal auf die OIK möchte, kann Drachenstein nur als Gebietserweiterung von Esturien eingetragen werden.
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[Kein Betreff] - von Kaiser Veuxin II. - 22.06.2007, 23:22
[Kein Betreff] - von Graf von Düsterstein - 22.06.2007, 23:25
[Kein Betreff] - von Kaiser Veuxin II. - 22.06.2007, 23:41
[Kein Betreff] - von Graf von Düsterstein - 22.06.2007, 23:50
[Kein Betreff] - von Kaiser Veuxin II. - 23.06.2007, 12:20
[Kein Betreff] - von James T. Kirk - 23.06.2007, 12:51
[Kein Betreff] - von Kaiser Veuxin II. - 23.06.2007, 13:19

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