28.06.2007, 19:55
Zitat:Artikel 5: Wahlen/Abstimmungen
1. Wahlen sind 14 Tage vor Beginn im Foyer der OIK öffentlich auszuschreiben. Im Ausschreibungsthread erfolgen die Veröffentlichung der Kandidaturen, die Vorstellung der Bewerber und Diskussionen dazu. Bei vorgezogenen Wahlen gemäß Artikel 4 Absätze 3 oder 4 verkürzt sich die Ausschreibungsfrist auf 7 Tage.
Beantwortet das die Frage?
Und ein chinopischer "Nachname" steht vorne...

