11.11.2005, 22:33
Es stellt sich allgemein die Frage: Soll ein Staat selber bestimmen können, was er macht? Sollen eigene Entscheidungen des Staates im Beirat entschieden werden? Oder soll das Direktorium darüber entscheiden?
Die erste Frage lässt sich mit Ja beantworten. Bei der zweiten wird es schon schwieriger. Ein Staat kann selber über sich entscheiden. Wie das jetzt mit einem Teilstaat aussieht, lasse ich mal beiseite. Allerdings ist dieser Staat Mitglied der OIK, ergo hat er sich an das Regelwerk zu halten.
Meiner Meinung nach ist das Direktorium Verwaltungseinheit. Wenn jemand das anders sieht, na gut. Aber auch das Direktorium hat sich an das Regelwerk zu halten.
Auf gut Deutsch: Eine ziemlich verzwickte Lage.
Die erste Frage lässt sich mit Ja beantworten. Bei der zweiten wird es schon schwieriger. Ein Staat kann selber über sich entscheiden. Wie das jetzt mit einem Teilstaat aussieht, lasse ich mal beiseite. Allerdings ist dieser Staat Mitglied der OIK, ergo hat er sich an das Regelwerk zu halten.
Meiner Meinung nach ist das Direktorium Verwaltungseinheit. Wenn jemand das anders sieht, na gut. Aber auch das Direktorium hat sich an das Regelwerk zu halten.
Auf gut Deutsch: Eine ziemlich verzwickte Lage.

