11.11.2005, 23:22
Irgendwie ist das lustig, dass man darüber diskutieren muss, das die Gesetze/Verordnungen einer Organisation eingehalten werden müssen. Ja was denn sonst? Da gibt es nichts zu debattieren. Andernfalls kostest es der dagegen verstoßenden Person das Amt, weil sie für die Organisation nicht tragbar ist.
Die Vorschriften der OIK bzgl. der Löschung können aber nur dann anerkannt werden, wenn das Unionsland als eigenständiger Staat anerkannt wird, denn diese Möglichkeit sahen die bisherigen Regelungen gar nicht vor.
Aber, aufgrund der Gesetze der DUR, die den Unionsländern Souveränität zugesprochen haben, konnte hier so entschieden werden, dass ein einzelnes Unionsland gelöscht werden kann.
Wenn da nicht der Knackpunkt wäre, dass die Vorschriften zur Löschung vorsehen würden, dass sich der Staat als inaktiv erklären muss.
Freistein ist nicht inaktiv. Freistein, und auch die andern Unionsländer, möchten nur einen Kartenwechsel vornehmen und auf der OIK-Karte nicht weitergeführt werden.
Für diesen Fall müssen die Vorschriften der OIK neu gestaltet werden. Insofern konnte eine Sonderregelung getroffen werden.
Wenn man jetzt aber das Unionsland als souveränen Staat anerkennt, dann würde das bedeuten, dass jedes Unionsland auch einen eigenen Delegierten stellen muss, der dann berechtigt gewesen wäre, die Löschung zu beantragen.
Das wird hier nicht gewollt, da zu befürchten steht, dass dann jedes Bundesland eines Staates einen Delegierten stellt.
Diese Stelle ist also der Hauptdiskussionspunkt gewesen. Und ich weiß immer noch nicht, wie man ein Unionsland der DUR nun einzustufen hat. Wie ein RL-Bundesland der BRD oder wie ein eigenständiges Land und die DUR wie Zwydecker Konföderation. Kann da mal jemand bei mir für einen klaren Kopf sorgen?
Was die 30-Tage-Frist betrifft, so wäre dann, wenn o. g. Punkte abgearbeitet sind, zu klären, ob man als Antragsteller darauf verzichten kann.
Grundsätzlich kann man auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichten, wenn man nur für sich selbst entscheidet, es also niemand anderen trifft. Betrifft der Verzicht eine Vielzahl von Personen und sind diese schutzwürdig, kann man nicht auf dieses Recht verzichten. Meine Meinung!
Die Vorschriften der OIK bzgl. der Löschung können aber nur dann anerkannt werden, wenn das Unionsland als eigenständiger Staat anerkannt wird, denn diese Möglichkeit sahen die bisherigen Regelungen gar nicht vor.
Aber, aufgrund der Gesetze der DUR, die den Unionsländern Souveränität zugesprochen haben, konnte hier so entschieden werden, dass ein einzelnes Unionsland gelöscht werden kann.
Wenn da nicht der Knackpunkt wäre, dass die Vorschriften zur Löschung vorsehen würden, dass sich der Staat als inaktiv erklären muss.
Freistein ist nicht inaktiv. Freistein, und auch die andern Unionsländer, möchten nur einen Kartenwechsel vornehmen und auf der OIK-Karte nicht weitergeführt werden.
Für diesen Fall müssen die Vorschriften der OIK neu gestaltet werden. Insofern konnte eine Sonderregelung getroffen werden.
Wenn man jetzt aber das Unionsland als souveränen Staat anerkennt, dann würde das bedeuten, dass jedes Unionsland auch einen eigenen Delegierten stellen muss, der dann berechtigt gewesen wäre, die Löschung zu beantragen.
Das wird hier nicht gewollt, da zu befürchten steht, dass dann jedes Bundesland eines Staates einen Delegierten stellt.
Diese Stelle ist also der Hauptdiskussionspunkt gewesen. Und ich weiß immer noch nicht, wie man ein Unionsland der DUR nun einzustufen hat. Wie ein RL-Bundesland der BRD oder wie ein eigenständiges Land und die DUR wie Zwydecker Konföderation. Kann da mal jemand bei mir für einen klaren Kopf sorgen?
Was die 30-Tage-Frist betrifft, so wäre dann, wenn o. g. Punkte abgearbeitet sind, zu klären, ob man als Antragsteller darauf verzichten kann.
Grundsätzlich kann man auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichten, wenn man nur für sich selbst entscheidet, es also niemand anderen trifft. Betrifft der Verzicht eine Vielzahl von Personen und sind diese schutzwürdig, kann man nicht auf dieses Recht verzichten. Meine Meinung!

