06.07.2007, 23:09
Aber werter Herr Gried, wer spricht denn hier, außer Ihnen von höherer Entscheidungsgewalt des Direktoriums? Diese liegt selbstverständlich uneingeschränkt beim Beirat.
Worum es mir und auch Herrn Abdonez geht, ist das Initiativrecht, ja eigentlich schon eine gewisse Art von Initiativpflicht für das Direktorium. Sie können selbstverständlich die Direktoren auch gern als reine Handlanger und Dienstboten der Mitglieder ansehen. Meine Auffassung von diesem Wahlamt und der damit verbundenen Verantwortungsübertragung ist das jedenfalls nicht.
Jedes Mitglied des Direktoriums kann und sollte schon Anstöße für die Weiterentwicklung der gesamten Organisation geben. Und wenn vielleicht der Vizedirektor für Kartographie vorrangig die Fortentwicklung der Karte im Auge behält, wird der Vize für die Kartenanträge natürlicherweise eher das Karteneintragsverfahren immer wieder auf seine Sinnhaftigkeit und Praktikabilität hin zu überprüfen haben. Beides aus dem Grund, weil diese beiden Direktoriumsmitglieder gerade mit diesen beiden Problemkreisen ständig befasst sind. Und aus diesem Grund sind die beiden geradezu prädestiniert dazu, dem Beirat Hinweise und Problemlösungsvorschläge zu unterbreiten, über welche selbstverständlich in letzter Konsequenz die Delegierten zu befinden haben.
Ja und das Gesagte trifft meiner festen Übezeugung nach auch für den Exekutivdirektor zu. Dieser hat jedoch schwerpunktmäßig die innere Organisation, das Mitgliedschaftsrecht und die Gesamtkoordinierung von Regelwerken, Geschäftsordnung und Beiratsbeschlüssen im Auge zu behalten. Und aus diesen Arbeitsschwerpunkten heraus hat auch er, so er das Amt ernst nimmt und zum Wohle der ganzen Organisation auszuüben bereit ist, die besten Voraussetzungen, Mängel, Probleme oder auch nur Verbesserungswürdigkeiten an, mit und für die gesamten regelungstechnischen Grundlagen zu erkennen und den Mitgliedern Lösungsvorschläge unterbreiten zu können.
Ob die Mitglieder mehrheitlich einen Exekutivdirektor haben möchten, der sich seiner Verantwortung bewusst ist und von seinem Initiativrecht für Veränderungsvorschläge im zulässigen Rahmen Gebrauch macht um die Organisation, wenn auch in überschaubaren kleineren Schritten, weiter voran zu bringen oder einen reinen befehls- und weisungsempfangenden Dienstleistungsbürokraten, werden sie jeweils bei den Wahlen kundtun. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Beirat in dieser Hinsicht weise entscheiden wir.
Worum es mir und auch Herrn Abdonez geht, ist das Initiativrecht, ja eigentlich schon eine gewisse Art von Initiativpflicht für das Direktorium. Sie können selbstverständlich die Direktoren auch gern als reine Handlanger und Dienstboten der Mitglieder ansehen. Meine Auffassung von diesem Wahlamt und der damit verbundenen Verantwortungsübertragung ist das jedenfalls nicht.
Jedes Mitglied des Direktoriums kann und sollte schon Anstöße für die Weiterentwicklung der gesamten Organisation geben. Und wenn vielleicht der Vizedirektor für Kartographie vorrangig die Fortentwicklung der Karte im Auge behält, wird der Vize für die Kartenanträge natürlicherweise eher das Karteneintragsverfahren immer wieder auf seine Sinnhaftigkeit und Praktikabilität hin zu überprüfen haben. Beides aus dem Grund, weil diese beiden Direktoriumsmitglieder gerade mit diesen beiden Problemkreisen ständig befasst sind. Und aus diesem Grund sind die beiden geradezu prädestiniert dazu, dem Beirat Hinweise und Problemlösungsvorschläge zu unterbreiten, über welche selbstverständlich in letzter Konsequenz die Delegierten zu befinden haben.
Ja und das Gesagte trifft meiner festen Übezeugung nach auch für den Exekutivdirektor zu. Dieser hat jedoch schwerpunktmäßig die innere Organisation, das Mitgliedschaftsrecht und die Gesamtkoordinierung von Regelwerken, Geschäftsordnung und Beiratsbeschlüssen im Auge zu behalten. Und aus diesen Arbeitsschwerpunkten heraus hat auch er, so er das Amt ernst nimmt und zum Wohle der ganzen Organisation auszuüben bereit ist, die besten Voraussetzungen, Mängel, Probleme oder auch nur Verbesserungswürdigkeiten an, mit und für die gesamten regelungstechnischen Grundlagen zu erkennen und den Mitgliedern Lösungsvorschläge unterbreiten zu können.
Ob die Mitglieder mehrheitlich einen Exekutivdirektor haben möchten, der sich seiner Verantwortung bewusst ist und von seinem Initiativrecht für Veränderungsvorschläge im zulässigen Rahmen Gebrauch macht um die Organisation, wenn auch in überschaubaren kleineren Schritten, weiter voran zu bringen oder einen reinen befehls- und weisungsempfangenden Dienstleistungsbürokraten, werden sie jeweils bei den Wahlen kundtun. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Beirat in dieser Hinsicht weise entscheiden wir.

