12.11.2005, 18:16
Dann würde §6 des Regelwerkes in etwa so abgeändert:
Zitat:§6 Gebietveränderungen
1. Eine Gebietserweiterung ist nur auf freien Flächen zulässig. Weiterhin gilt §7.
2. Eine Gebietsveränderung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. Bei Besiedlung eines neuen Kontinents oder einer Insel die weit vom Festland entfernt liegt, muss die Kartenkommission hiervon eine Ausnahme erlauben.
3. Eine Gebietsveränderung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
4. Eine Gebietserweiterung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
5. Ein Gebietsveränderung eines Staatsgebietes ist nur alle zwei Monate einmal zulässig. Eine Änderung in den ersten drei Monaten ist ebenfalls nicht zulässig.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

