13.11.2005, 01:19
Jetzt geb ich auch noch meinen Senf dazu, nachdem ich in der letzten Woche nicht in diesen Hallen wandeln konnte und mich heute durch die Protokolle gewälzt habe. (Ist das anstößig?)
1. Jeder, also auch nicht Delegierte, kann Anträge an die OIK richten. Deshalb hatten wir uns bei der Diskussion zu einer neuen Forenstruktur im alten Forum darauf geeinigt, daß alle Schreibrecht im Antragsforum haben. Wir hatten dabei sicherlich nicht diesen Fall im Sinn, sondern es ging wohl um die Möglichkeit für Staaten, die noch nicht auf der Karte sind und z.B. ein geteiltes Staatsgebiet eintragen lassen wollten, Anträge auf Änderung des Regelwerks einzubringen, die ihnen eine Eintragung ermöglichen würden. (Sie können dann natürlich nicht mit darüber abstimmen.)
2. In diesem Fall hätte das Direktorium den Antrag zurückweisen müssen, denn es lag ein Formfehler vor. Der Freistaat Freistein wird in der OIK durch die Demokratische Union Ratelon vertreten und ist kein Staat im Sinne des Regelwerks. Was aber das Gebiet der DUR betrifft, kann nur durch deren legitimen Vertreter beantragt werden. Sonst könnte ja jeder Provinzfürst oder Bürgermeister kommen und die Löschung von Gebietskörperschaften verlangen, die mit dem Gesamtstaat nicht abgesprochen ist.
3. Was die Löschung von Teilen von Staaten angeht, so gibt es dafür keine Regeln. Es handelt sich nicht um eine Löschung des Staates und auch eine negative Gebietserweiterung ist ziemlich konstruiert. Ganz sauber wäre also gewesen, entsprechende Regeln zu schaffen und dann die Löschung der Gebiete durchzuführen. Jetzt hat man die Regeln für die Löschung eines Staates analog auch für Teile des Staates angewandt. Damit kann man sicherlich leben. Allerdings gibt es ein paar Probleme:
a) "als inaktiv anerkannt zu werden"
Meint dies nun keine Forenaktivität oder nicht mehr in der OIK aktiv?
Dies kann man interpretieren und daraus ergibt sich ein Ermessensspielraum, aber kein richtig oder falsch. Daher sollte man das bei einer Regelüberarbeitung anders formulieren, z.B. "den Wunsch äußert, gelöscht zu werden."
b) " und dem nicht innerhalb eines Monats [...] widersprochen wird."
Wenn ich mich recht erinnere, habe ich damals diesen Paragraphen zur Löschung verfaßt oder war zumindestens direkt mit daran beteiligt. Worum ging es? Um folgende Fälle:
i) ein Staat ist inaktiv oder der Staatsgründer hat keine Lust mehr und will den Staat löschen lassen und stellt daher den Löschantrag, ein Bürger findet sich, der den Staat weiterführen bzw. wieder aktivieren möchte (bei Renarien gab es diesen Fall, bevor sie sich entgültig haben löschen lassen, wenn ich mich recht erinnere)
ii) ein "Putsch" bei dem sich ein "großer Diktator" zum Herrscher eines Landes aufschwingt (Forumeintrag und Legitimationsnachweis: "Ich bin General Haumichblau, habe die Macht ergriffen, Parlament, Regierung und Gericht aufgelöst und die Verfassung durch das Notstandsgesetz mit nur einem Artikel "Ich habe die Macht und kann machen, was ich will." ersetzt"). Kam ja alles schon x-mal vor. In aktiven Staaten wird dies natürlich sofort dementiert und der Irre in die nächste Nervenheilanstalt verfrachtet. Bei weniger aktiven Staaten, kann das schon mal eine Woche so im Forum rumstehen. Wenn diese arme kranke Person, dann in die OIK kommt und auf den eine Woche nicht widersprochenen Forumseintrag verweist, könnte er den Staat löschen lassen und dieser wäre ohne Widerspruchsfrist sofort weg und andere könnten das Gebiet reservieren.
iii) Eine Regierung beschließt die Löschung und ein Großteil der Bevölkerung ist dagegen und wählt daher eine Woche später eine andere Regierung, die den Staat ohne Widerspruchsfrist erneut eintragen lassen müßte u.U. sogar an einem anderen Platz.
iv) Ein Delegierter liegt mit seiner Regierung im Clinch und beantragt aus lauter Böswilligkeit die Löschung. Eh die Regierung ihn abgesetzt hat und einen anderen eingesetzt hat (man kann ja auch dieses Amt wählen lassen!), ist der Staat gelöscht und ein anderer hat das Territorium reserviert.
Es gibt also eine ganze Menge Fälle, wo eine sofortige Löschung Probleme verursacht und Streitereien unvermeindlich sind. Die Widerspruchsfrist sollte soetwas minimieren und tut ja auch niemandem weh. Wenn der Staat gelöscht werden will, kann er auch die 30 Tage noch abwarten. Wer unbedingt auf dieses Gebiet will, wird es auch noch einen Monat aushalten.
Die Formulierung ist auch ganz klar, hier sehe ich keinen Interpretations- und Ermessensspielraum. Eshandelt sich auch nicht nur um das Recht des Antragstellers innerhalb eines Monats seine Meinung zu ändern, sondern auch um die Rechte Dritter und schon daher kann der Antragsteller nicht darauf verzichten.
c) "von Seiten des betroffenen Staates"
Wer kann in diesem Fall Widerspruch einlegen?
Auf jeden Fall Ratelon durch seinen Delegierten.
Die freisteiner Regierung, weil sie neu ins Amt gekommen ist oder weil eine neue Abstimmung ein anderes Ergebnis ergeben hat? Ein freisteiner Bürger, weil er weiterhin mit OIK-Staaten simulieren will, ein Luftfahrunternehmen hat und daher die Karte eine Rolle spielt? Jeder ratelonische Bürger, weil er es unverständlich findet, daß einige Teile seines Landes auf dieser und andere Teile auf einer anderen Karte sind?
Aufgrund der oben genannten Gründe, die zum Wunsch auf Löschung geführt haben können, sehe ich hier einen Ermessensspielraum für das Direktorium. Es muß die schwierige Frage entscheiden, wer im Einzelfall der legitime Vertreter ist. Wenn der Staat nur noch einen aktiven Bürger hat, kann es aus meiner Sicht auch dieser sein, selbst wenn er nicht der Staatsgründer oder ein Regierungsvertreter, Delegierter, Präsident oder sonst etwas ist.
1. Jeder, also auch nicht Delegierte, kann Anträge an die OIK richten. Deshalb hatten wir uns bei der Diskussion zu einer neuen Forenstruktur im alten Forum darauf geeinigt, daß alle Schreibrecht im Antragsforum haben. Wir hatten dabei sicherlich nicht diesen Fall im Sinn, sondern es ging wohl um die Möglichkeit für Staaten, die noch nicht auf der Karte sind und z.B. ein geteiltes Staatsgebiet eintragen lassen wollten, Anträge auf Änderung des Regelwerks einzubringen, die ihnen eine Eintragung ermöglichen würden. (Sie können dann natürlich nicht mit darüber abstimmen.)
2. In diesem Fall hätte das Direktorium den Antrag zurückweisen müssen, denn es lag ein Formfehler vor. Der Freistaat Freistein wird in der OIK durch die Demokratische Union Ratelon vertreten und ist kein Staat im Sinne des Regelwerks. Was aber das Gebiet der DUR betrifft, kann nur durch deren legitimen Vertreter beantragt werden. Sonst könnte ja jeder Provinzfürst oder Bürgermeister kommen und die Löschung von Gebietskörperschaften verlangen, die mit dem Gesamtstaat nicht abgesprochen ist.
3. Was die Löschung von Teilen von Staaten angeht, so gibt es dafür keine Regeln. Es handelt sich nicht um eine Löschung des Staates und auch eine negative Gebietserweiterung ist ziemlich konstruiert. Ganz sauber wäre also gewesen, entsprechende Regeln zu schaffen und dann die Löschung der Gebiete durchzuführen. Jetzt hat man die Regeln für die Löschung eines Staates analog auch für Teile des Staates angewandt. Damit kann man sicherlich leben. Allerdings gibt es ein paar Probleme:
a) "als inaktiv anerkannt zu werden"
Meint dies nun keine Forenaktivität oder nicht mehr in der OIK aktiv?
Dies kann man interpretieren und daraus ergibt sich ein Ermessensspielraum, aber kein richtig oder falsch. Daher sollte man das bei einer Regelüberarbeitung anders formulieren, z.B. "den Wunsch äußert, gelöscht zu werden."
b) " und dem nicht innerhalb eines Monats [...] widersprochen wird."
Wenn ich mich recht erinnere, habe ich damals diesen Paragraphen zur Löschung verfaßt oder war zumindestens direkt mit daran beteiligt. Worum ging es? Um folgende Fälle:
i) ein Staat ist inaktiv oder der Staatsgründer hat keine Lust mehr und will den Staat löschen lassen und stellt daher den Löschantrag, ein Bürger findet sich, der den Staat weiterführen bzw. wieder aktivieren möchte (bei Renarien gab es diesen Fall, bevor sie sich entgültig haben löschen lassen, wenn ich mich recht erinnere)
ii) ein "Putsch" bei dem sich ein "großer Diktator" zum Herrscher eines Landes aufschwingt (Forumeintrag und Legitimationsnachweis: "Ich bin General Haumichblau, habe die Macht ergriffen, Parlament, Regierung und Gericht aufgelöst und die Verfassung durch das Notstandsgesetz mit nur einem Artikel "Ich habe die Macht und kann machen, was ich will." ersetzt"). Kam ja alles schon x-mal vor. In aktiven Staaten wird dies natürlich sofort dementiert und der Irre in die nächste Nervenheilanstalt verfrachtet. Bei weniger aktiven Staaten, kann das schon mal eine Woche so im Forum rumstehen. Wenn diese arme kranke Person, dann in die OIK kommt und auf den eine Woche nicht widersprochenen Forumseintrag verweist, könnte er den Staat löschen lassen und dieser wäre ohne Widerspruchsfrist sofort weg und andere könnten das Gebiet reservieren.
iii) Eine Regierung beschließt die Löschung und ein Großteil der Bevölkerung ist dagegen und wählt daher eine Woche später eine andere Regierung, die den Staat ohne Widerspruchsfrist erneut eintragen lassen müßte u.U. sogar an einem anderen Platz.
iv) Ein Delegierter liegt mit seiner Regierung im Clinch und beantragt aus lauter Böswilligkeit die Löschung. Eh die Regierung ihn abgesetzt hat und einen anderen eingesetzt hat (man kann ja auch dieses Amt wählen lassen!), ist der Staat gelöscht und ein anderer hat das Territorium reserviert.
Es gibt also eine ganze Menge Fälle, wo eine sofortige Löschung Probleme verursacht und Streitereien unvermeindlich sind. Die Widerspruchsfrist sollte soetwas minimieren und tut ja auch niemandem weh. Wenn der Staat gelöscht werden will, kann er auch die 30 Tage noch abwarten. Wer unbedingt auf dieses Gebiet will, wird es auch noch einen Monat aushalten.
Die Formulierung ist auch ganz klar, hier sehe ich keinen Interpretations- und Ermessensspielraum. Eshandelt sich auch nicht nur um das Recht des Antragstellers innerhalb eines Monats seine Meinung zu ändern, sondern auch um die Rechte Dritter und schon daher kann der Antragsteller nicht darauf verzichten.
c) "von Seiten des betroffenen Staates"
Wer kann in diesem Fall Widerspruch einlegen?
Auf jeden Fall Ratelon durch seinen Delegierten.
Die freisteiner Regierung, weil sie neu ins Amt gekommen ist oder weil eine neue Abstimmung ein anderes Ergebnis ergeben hat? Ein freisteiner Bürger, weil er weiterhin mit OIK-Staaten simulieren will, ein Luftfahrunternehmen hat und daher die Karte eine Rolle spielt? Jeder ratelonische Bürger, weil er es unverständlich findet, daß einige Teile seines Landes auf dieser und andere Teile auf einer anderen Karte sind?
Aufgrund der oben genannten Gründe, die zum Wunsch auf Löschung geführt haben können, sehe ich hier einen Ermessensspielraum für das Direktorium. Es muß die schwierige Frage entscheiden, wer im Einzelfall der legitime Vertreter ist. Wenn der Staat nur noch einen aktiven Bürger hat, kann es aus meiner Sicht auch dieser sein, selbst wenn er nicht der Staatsgründer oder ein Regierungsvertreter, Delegierter, Präsident oder sonst etwas ist.

