15.07.2007, 14:01
@Nr. 1
Wenn ein willkürlicher Landschwund laut Regelwerk der OIK untersagt ist, dann braucht man kein Veto einzulegen da der Antrag dann ohnehin nicht durchkommen dürfte. Ist diese Landnahme hingegen konform mit dem Regelwerk, dann betrifft der Schwund ja das Gelbe Reich direkt - wofür es auch unsere Sympathien hat - aber nur indirekt die Konföderation.
Wenn ein willkürlicher Landschwund laut Regelwerk der OIK untersagt ist, dann braucht man kein Veto einzulegen da der Antrag dann ohnehin nicht durchkommen dürfte. Ist diese Landnahme hingegen konform mit dem Regelwerk, dann betrifft der Schwund ja das Gelbe Reich direkt - wofür es auch unsere Sympathien hat - aber nur indirekt die Konföderation.

