15.07.2007, 14:45
Zitat:Original von William B. Travis
@Nr. 1
Wenn ein willkürlicher Landschwund laut Regelwerk der OIK untersagt ist, dann braucht man kein Veto einzulegen da der Antrag dann ohnehin nicht durchkommen dürfte. Ist diese Landnahme hingegen konform mit dem Regelwerk, dann betrifft der Schwund ja das Gelbe Reich direkt - wofür es auch unsere Sympathien hat - aber nur indirekt die Konföderation.
Die OIk untersagt es nicht explizit und die GR hat die willkürliche Gebietserweiterung nicht als Vetogrund angegeben, sondern irgendwelche Hochseesimgründe. Ich empfinde das ungefragte Abschnippeln von fremden Staatsgebieten als Frechheit und nutze das mir zur Verfügung stehende Rechtsmittel.

