15.07.2007, 17:46
Solch eine heimliche Gebietsverkleinerung eines anderen Landes ist schlicht illegal! Und eine üble Hinterhältigkeit, denn so etwas passiert nicht versehentlich! X(
Formal: eine Gebietsverkleinerung des GR kann nach Kartenregelwerk der OIK nur das GR beantragen. Daher ist der Antrag abzulehnen.
Und wenn da nicht pronto eine winselnde Entschuldigung des Antragsstellers kommt, befindet er sich auf meiner persönlichen schwarzen Liste ...
Formal: eine Gebietsverkleinerung des GR kann nach Kartenregelwerk der OIK nur das GR beantragen. Daher ist der Antrag abzulehnen.
Und wenn da nicht pronto eine winselnde Entschuldigung des Antragsstellers kommt, befindet er sich auf meiner persönlichen schwarzen Liste ...

