13.11.2005, 23:05
Wieso geht es um Staatsrecht, wenn die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens des Vertrages geprüft wird? ?(
M. E. wird doch nur geprüft, ob zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen und ob die Unterschriften den erklärenden Personen gehören. Das bezieht sich eindeutig nur auf das Vertragsrecht.
M. E. wird doch nur geprüft, ob zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen und ob die Unterschriften den erklärenden Personen gehören. Das bezieht sich eindeutig nur auf das Vertragsrecht.

