19.07.2007, 18:11
Zitat:Original von Ascanius DivusDas wiederum ist vollkommender Unsinn. Klar werden gerne römische Rechtsgrundsätze zitiert. Betonung auf zitiert.
Doch. Per se.
Geschichtswissenschaften, Theologie, Philosophie, Rechtswissenschaften etc. sind ohne Kenntnisse dieser Sprache Unsinn. Das selbe gilt für alle Fächer, die Allgemeinbildung erfordern.
Der Rechtswissenschaftler von heute lernt die Sprüche á la "in dubi pro reo" oder ganz speziell für meinen Freund Gried "ad bestia" auswendig.

In Medizin und Theologie, sowie Germanistik mein ich auch noch und in Geschichte, Archäologie, Linguistik und den Kram, klar, da brauch man das.
Latein ist insofern praktisch, als dass man ableiten kann. Das hilft einem aber auch nur bei Texten. Und vom Französischen kann man auch ins Spanische oder Italienische ableiten, wenn man mal ehrlich ist.

