11.08.2007, 11:26
Wo wir gerade beim Thema sind, ein anderes, ähnliches Thema. Habt Ihr auch alle eure Webseiten in der Deutschen Nationalbibliothek angemeldet? Sonst gibt es bis zu 10.000 Euro Strafe. 

Zitat:Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG)
§ 16 Ablieferungsverfahren
Die Ablieferungspflichtigen haben die Medienwerke vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbarem Zustand und zur dauerhaften Archivierung durch die Bibliothek geeignet unentgeltlich und auf eigene Kosten binnen einer Woche seit Beginn der Verbreitung oder der öffentlichen Zugänglichmachung an die Bibliothek oder der von dieser benannten Stelle abzuliefern.
§ 15 Ablieferungspflichtige
Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.

