16.11.2005, 14:47
Zitat:Original von Faantir GriedDie Begründung lautete so ungefähr: "Wir haben eine Lücke in den Regeln entdeckt, so dass der Antrag angenommen werden kann." Die genaue Bezeichnung dieser Lücke bzw. "Ermessungsspielraumes" steht nach wie vor aus. Andernfalls können sie mir den betreffenden Post ja sicher nennen.
Zitat:Original von JoSchuWollen Sie damit sagen, dass Sie über etwas reden, dass Sie nicht mal in seiner Gesamtheit gelesen haben?
Warum wird dann die Bergündung für die Zulassung der Löscung Freisteins den Delegierten vorenthalten?
Zitat:Mal ganz abgesehen davon, dass schon von mehrern Seiten deutlich gemacht wurde, dass dies kein Recht des Antragstellers ist, sondern ein Schutz gegen den Antragstellern ist, lautet der genaue Wortlaut:Zitat:Und die Streichung der 30-Tage-Frist - auch wenn sie auf massiven Druck der Delegierten wieder rückgängig gemacht wurde - widersprach ganz klar den Regeln, das können sie wohl kaum leugnen.Falsch, wenn Sie den Thread gelesen hätten, was Sie ganz offensichtlich nicht getan haben, wäre Ihnen aufgefallen, dass der Antragsteller selbst auf dieses Recht verzichtet hat. Noch dazu ist es völlig utopisch, anzunehmen, dass da ein Widerspruch seitens Freisteins kommen wird, wenn man sich mal die Art und Weise der Abstimmung in Freistein vor Augen führt.
"b) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird."
Von einer Möglichkeit, diesen Monat zu überspringen, lese ich da nichts. Aber vielleicht haben sie ja ein anderes Regelwerk als ich. Wie man diesen Satz also überhaupt als Recht auslegen kann, bleibt mir ein Rätsel.
Zitat:[/quote]Zitat:Ich finde es interessant, das sie selbst immer nach Demokratie schreien, diese aber plötzlich zu Bürokratie wird, wenn man sich auf demokratische Prinzipien beruft.Ich schreie nicht, wie Sie sehr wohl wissen. Zudem geht es hier um das demokratische Recht der freien Entscheidungsgewalt des Antragstellers. Scheinbar ist dieses Recht auch bedroht, wenn viele Delegierte wie Sie einem Land seine souveräne Entscheidungsgewalt aberkennen wollen. Als ich beim letzten Mal die Karte in der Hand hatte, war der Freistaat Freistein noch nicht Teil des Gelben Reichs. Aber Sie können mich da gerne korrigieren.
Es geht schon lange nicht mehr um Freistein, es geht um die Fehlhandlungen des Direktoriums. Es wäre ja schon ein Fortschritt, wenn sie ihre Fehler einsehen würde, aber ich fürchte, da stößt man bei ihnen auf taube Ohren.

