16.11.2005, 15:53
Zitat:Original von Faantir GriedEs ist völlig irrelevant, dass ein Einspruch von Freistein ausgeschlossen ist. Die Frist muss eingehalten werden. So lautet die Regel, und an die haben sie sich zu halten.
Zitat:Original von JoSchuUm es noch einmal zusammenzufassen und mir die Bestrafung des unsinnigen Suchens zu ersparen, dass Sie eigentlich hätten selbst erledigen sollen: So ein Staat von seiner vollen Souveränität gebrauch macht und auf das Recht verzichtet, zudem diese Entscheidung sehr eindeutig war - 70%-simoff-Zustimmung im Freistaat Freistein - und das sich wohl nicht ändern wird, kann zu Gunsten dieses Staates auf sein Recht des Widerspruchs verzichtet werden.
Die Begründung lautete so ungefähr: "Wir haben eine Lücke in den Regeln entdeckt, so dass der Antrag angenommen werden kann." Die genaue Bezeichnung dieser Lücke bzw. "Ermessungsspielraumes" steht nach wie vor aus. Andernfalls können sie mir den betreffenden Post ja sicher nennen.
Eigentlich bezog sich die Lücke aber darauf, Freistein als souveränen Staat anzuerkennen, was er laut OIK-Regeln nicht ist. Es gibt bis heute keine regelgemäße Erklärung, warum dies möglich war - außer natürlich die, dass das Direktorium unbefugt gehandelt hat.
Zitat:Dass die Löschung der 30-Tage-Frist zurückgenommen wurde, ist doch wohl Schuldeingeständnis genug.Zitat:Es geht schon lange nicht mehr um Freistein, es geht um die Fehlhandlungen des Direktoriums. Es wäre ja schon ein Fortschritt, wenn sie ihre Fehler einsehen würde, aber ich fürchte, da stößt man bei ihnen auf taube Ohren.Ich sehe keinen Fehler darin, die OIK vor zuviel Bürokratie und Starrköpfigkeit zu bewahren. Allein den Fehler zu unterstellen und das noch als Fakt, empfinde ich als einfach nur unverschämt.
Herr Gried, sie sollten auf ihren Tonfall achten - ihr Stuhl wackelt nämlich gerade mächtig.

