16.11.2005, 16:10
Zitat:Original von Faantir Gried
Der das Verfahren bestätigt hat. Zudem möchte ich einmal wissen, mit welchem Recht die Behauptung, dass da nichts auszulegen ist, durch sich selbst bewiesen wird. Nur weil ich dieses Mantra andauernd höre, wird es noch lange nicht wahrer!
"Wenn Tropfen vom Himmel fallen, dann regnet es." Das ist eine feststehende Aussage, die nicht widerlegbar ist. Genau so verhält es sich mit "... wird der Staat gelöscht, wenn ...". Wenn die Bedingungen erfüllt sind, muss daraus die Konsequenz erfolgen, weil es so verbindlich im Regelwerk festgeschrieben ist. Da kann man nichts auslegen! Der Staat hat darauf ein Recht, sog. Bestandsschutz. Und Rechte sind in der Regel einklagbar.
Wenn ein Staat Rechtsverzicht leistet, so ist das ebenfalls sein gutes Recht. Aber nur weil er auf Rechtsmittel verzichtet, heißt das nicht, dass man ihm dieses Recht entziehen kann. Und weil man das nicht kann, konnte man auch nicht dem Antrag auf sofortige Löschung entsprechen. Zudem man dann seitens der OIK gegen das Recht verstoßen hätte.
Andernfalls hätte man das Regelwerk dahingehend abändern müssen, dass eine sofortige Löschung auf Wunsch des Antragstellers erfolgt, wenn er auf die Einlegung des Rechtsmittels, hier Widerspruch, schriftlich verzichtet. Aber diese Möglichkeit sieht das Regelwerk nicht vor und ich selbst würde mich auch gegen eine solche Regelung aussprechen, weil eben jeder einzelne Bürger und nicht nur ein Großteil der Bevölkerung geschützt werden soll. Sollte sich dennoch ein Großteil der Delegierten für eine solche Änderung des Regelwerkes aussprechen, sollte man an anderer Stelle einfügen, dass das freigewordene Kartengebiet für mindestens 30 Tage nicht neu belegt werden darf, um so die Rückkehr des Staates auf dieses Gebiet zu gewährleisten. Schließlich hängen mit diesem Staat doch gewisse Simulationen mit anderen Staaten dran, die sozusagen Geschichte geschrieben haben.

