16.11.2005, 16:19
Zitat:Original von Faantir Gried
Wie man ihn nicht auslegen kann, bleibt mir ein Rätsel. Aber vielleicht sollten Sie sich einfach mal mit der Materie in Freistein beschäftigen, damit Sie sehen, dass es dort nichts zu ändern gibt. Der Freistaat hat und kann getrost auf diesen "Schutz" verzichten.
Ich verweise mal auf meinen Beitrag HIER:
Im übrigen wurde der Antrag Freisteins ja durch den Delegierten der DUR nochmals gestellt und hat somit seine Richtigkeit gefunden. Ob man dann wirklich ein Teilgebiet eines Staates, nach den Richtlinien der OIK, löschen kann, darüber lässt sich wahrlich streiten.... haben wir ja auch gemacht.

