20.08.2007, 23:00
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Was haben Sie gegen § 4 Absatz 5? Ich finde es gut, wenn alle Vorwahlen möglichst gleich lang sind und Rückschlüsse auf die Region zulassen. Aber ich finde auch gut, wenn "Altstaaten" nicht ihre Vorwahl ändern müssen nur weil zwischenzeitlich diese Regeln geändert wurden. Also Bestandsschutz.
Werter Herr Goldmann, ich vermute, Sie unterliegen einem Irrtum. § 4 Absatz 5 das Kartenregelwerks soll ersatzlos gestrichen werden. Da steht derzeit noch drin:
"5. Mit dem Antrag auf Gebietseintragung ist zusätzlich ein Antrag zur Erteilung einer internationalen Vorwahl einzureichen ....usw."
Diese Regelung soll raus.

