25.08.2007, 15:59
Kann Herrn Goldmann auch nur zustimmen.
Was man in Absatz 10 regeln könnte wäre, dass es einem Antragsteller offensteht gegen eine Direktoriumsentscheidung den Beirat anzurufen. Dann haben wir das mal ordentlich niedergeschrieben und jeder weiss woran man ist.
Die erweiterte Vetogruppe ist in meinen Augen nur eine Verkomplizierung von ohnehin komplizierten Regeln. Sie schafft also nur weitere Fehlerquellen ohne eine substantive Verbesserung zu bringen.
Was man in Absatz 10 regeln könnte wäre, dass es einem Antragsteller offensteht gegen eine Direktoriumsentscheidung den Beirat anzurufen. Dann haben wir das mal ordentlich niedergeschrieben und jeder weiss woran man ist.
Die erweiterte Vetogruppe ist in meinen Augen nur eine Verkomplizierung von ohnehin komplizierten Regeln. Sie schafft also nur weitere Fehlerquellen ohne eine substantive Verbesserung zu bringen.

