25.08.2007, 23:52
Zitat:Original von Attila Saxburger
Zitat:Original von Frederic Aichberger
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Was man in Absatz 10 regeln könnte wäre, dass es einem Antragsteller offensteht gegen eine Direktoriumsentscheidung den Beirat anzurufen. Dann haben wir das mal ordentlich niedergeschrieben und jeder weiss woran man ist.
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DAS, werter Herr Aichberger halte ich für eine komplett falsche Lösung. Sie können sich sicher sein, dass dann JEDE strittige Vetofrage vor den Beirat kommt und dann, wie schon gesagt plötzlich der vollständige Beirat, also alle eingetragenen Nationen, egal wo sie auf der Welt liegen und wie stark sie von einer Vetoentscheidung betroffen sind (oder nicht), über einen Karteneintrag abstimmen. Dann sollte man doch lieber so ehrlich sein und das Vetorecht komplett abschaffen und die Eintragung eines Landes gleich von einer Mehrheitsentscheidung des kompletten Beirats abhängig machen.
Herr Goldmann, es ehrt Sie, dass Sie dem Direktorium die vollständige Entscheidungskompetenz weiterhin überlassen wollen. Was jedoch an Ihrer Ansicht leider falsch ist, ist die angedeutete Möglichkeit des Beirats, gegen eine Vetoentscheidung des Direktorium einschreiten und diese verändern zu können. Dass diese Möglichkeit nach dem derzeit gültigen Regelwerk nicht besteht, wurde im Verfahren um die Eintragung von Neu Babylon recht eindeutig festgestellt.
Verehrter Herr Saxburger, was spricht denn gegen den Beirat als Revisionsinstanz von Direktoriumsentscheidungen in Vetoangelegenheiten? Eine Nation, die vom Direktorium abgelehnt wird muss in der Regel eine Menge Lobbyarbeit in der OIK absolvieren, um im Beirat eine Chance zu haben. Es ist also ein enormer Aufwand, der sicher nicht missbräuchlich betrieben werden wird. Abgesehen davon können nur der Antragsteller und der Vetoeinleger den Beirat anrufen. Es kann also niemand als Rächer der Enterbten auftreten und Rechte einfordern.
Ein Vetorecht kann man außerdem immer über den Beirat aushebeln, indem man diesen dazu bringt einfach die Regeln zu ändern.

