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[Diskussion] Änderung Vetorecht
#8
Zitat:Original von Frederic Aichberger
Verehrter Herr Saxburger, was spricht denn gegen den Beirat als Revisionsinstanz von Direktoriumsentscheidungen in Vetoangelegenheiten? Eine Nation, die vom Direktorium abgelehnt wird muss in der Regel eine Menge Lobbyarbeit in der OIK absolvieren, um im Beirat eine Chance zu haben. Es ist also ein enormer Aufwand, der sicher nicht missbräuchlich betrieben werden wird. Abgesehen davon können nur der Antragsteller und der Vetoeinleger den Beirat anrufen. Es kann also niemand als Rächer der Enterbten auftreten und Rechte einfordern.
Gegen die Möglichkeit, Vetoentscheidungen des Direktoriums durch Beiratsentscheid spricht meiner Überzeugung nach der Fakt, dass dadurch die Direktoriumsentscheidungen selbst weitgehend entwertet werden. Jeder, mit einer Entscheidung des Dirktoriums unzufriedene Beteiligte an einem Kartenverfahren (und einen Unzufriedenen gibt es bei einer Entscheidung fast immer) könnte dann diese Entscheidung durch den Beirat revidieren lassen. Wie ich schon ausführte, wäre es dann ehrlicher und effizienter, die Direktoriumsentscheidung komplett abzuschaffen und die Vetoentscheidung gleich dem gesamten Beirat zu übertragen. Dabei bleibt eben nur das Problem, dass dann über Karteneintragungen der gesamte Beirat einscheidet. Und wenn ich richtig informiert bin (wie aber allgemein bekannt sein sollte, lasse ich mich gern eines Besseren belehren), wurden und werden Mehrheitsentscheidungen des gesamten Beirats zu einzelnen Karteneintragungen eher skeptisch gesehen, weshalb sie bisher auch nach dem derzeit gültigen Kartenregelwerk nicht möglich sind.

Ich halte, und darauf zielt mein Vorschlag ab, die Einführung einer erweiterten Vetogruppe für einen gangbaren Kompromiss zwischen alleiniger Direktoriums-Entscheidungskompetenz und demokratischer Mitbestimmung bzw. Kontrolle und Revisionsmöglichkeit. Denn dabei wären dann diejenigen Mitglieder in die Entscheidung involviert, die am ehesten von einer konkreten Kartenentscheidung betroffen sein könnten.

Zitat:Original von Frederic Aichberger
...
Ein Vetorecht kann man außerdem immer über den Beirat aushebeln, indem man diesen dazu bringt einfach die Regeln zu ändern.

Das VetoRECHT könnte der Beirat sicher ändern, eine VetoENTSCHEIDUNG des Direktoriums in einem konkreten Fall jedoch nach dem derzeitigen Regelwerk nicht.
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[Kein Betreff] - von Stanislav Goldmann - 21.08.2007, 19:57
[Kein Betreff] - von Nara - 25.08.2007, 13:12
[Kein Betreff] - von Frederic Aichberger - 25.08.2007, 15:59
[Kein Betreff] - von Attila Saxburger - 25.08.2007, 19:38
[Kein Betreff] - von Stanislav Goldmann - 25.08.2007, 21:02
[Kein Betreff] - von Frederic Aichberger - 25.08.2007, 23:52
[Kein Betreff] - von Attila Saxburger - 26.08.2007, 09:05

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