16.09.2007, 16:12
Zitat:Original von Gustav Pongratz
Und für diese Zeit ist das Beantragte Gebiet anderen zugänglich oder gesperrt?
Das Gebiet gilt erst als eingetragen, wenn die EIntragung offiziell abgeschloßen wurde und steht bis zu diesem Zeitpunkt theoretisch offen. Im Zweifel wird allerdings denke ich das früher eröffnete Verfahren auch als Erstes beendet. Es sei denn, es liegt eine Reservierung vor, dann bleibt das Gebiet für andere Staaten natürlich unzugänglich.

