14.10.2007, 19:13
Gute Frau, wenn ich Ihnen einen wohlgemeinten Rat zuteil werden lassen darf: Sehen Sie sich andere Eintragungsanträge an und nehmen sich an Ihnen ein Beispiel. Ferner darf ich Ihnen das Regelwerk der OIK anempfehlen, in dem die Eintragungskriterien festgehalten sind.

