26.10.2007, 21:57
Sehr geehrter Herr Kaschinowitz,
als Alternative zu den von Ihnen vorgeschlagenen und leider derzeit für Neubesiedlungen noch gesperrten Planqudraten N2,N3,O2,O3 sollten Sie sich vielleicht doch auch einmal mit den Planquadraten P17,P18,Q17,Q18 befassen. Da in diesen bereits Landflächen eingetragen sind (die Inseln gehörten in der jetzigen Form früher zur Republik Shwarzenfels), wäre eine Ansiedlung Eraniens dort ohne Probleme möglich. Sie könnten dort auch unter Abänderung der derzeitigen Inselgestalten Ihre komplette Geographie behalten und die Inseln nach Ihrem Wunsch gestalten.
Mit Ostland in Ihrer Nähe, würde auch die Bedingung erfüllt, sich nur dort ansiedeln zu können, wo mindestens ein Vetostaat vorhanden ist. Und ich wage die Prognose auszusprechen, dass Dreibürgen keinen Vetogrund anführen wird.
Also überlegen Sie und Ihre Mitbürger es sich noch einmal. Das wäre die unkomplizierteste der realisierbare Lösungen, und Sie könnten, wenn alles glatt geht in rund 10 Tagen endgültig und unverrückbar auf der Karte der OIK eingetragen sein.
als Alternative zu den von Ihnen vorgeschlagenen und leider derzeit für Neubesiedlungen noch gesperrten Planqudraten N2,N3,O2,O3 sollten Sie sich vielleicht doch auch einmal mit den Planquadraten P17,P18,Q17,Q18 befassen. Da in diesen bereits Landflächen eingetragen sind (die Inseln gehörten in der jetzigen Form früher zur Republik Shwarzenfels), wäre eine Ansiedlung Eraniens dort ohne Probleme möglich. Sie könnten dort auch unter Abänderung der derzeitigen Inselgestalten Ihre komplette Geographie behalten und die Inseln nach Ihrem Wunsch gestalten.
Mit Ostland in Ihrer Nähe, würde auch die Bedingung erfüllt, sich nur dort ansiedeln zu können, wo mindestens ein Vetostaat vorhanden ist. Und ich wage die Prognose auszusprechen, dass Dreibürgen keinen Vetogrund anführen wird.
Also überlegen Sie und Ihre Mitbürger es sich noch einmal. Das wäre die unkomplizierteste der realisierbare Lösungen, und Sie könnten, wenn alles glatt geht in rund 10 Tagen endgültig und unverrückbar auf der Karte der OIK eingetragen sein.

