03.11.2007, 14:26
Zitat:Original von Ascanius Divus
2. Die Unvollkommenheit in Bezug auf Festlegung von Bevölkerung und Maßstab ist bei einzutragenden Staaten bislang stets üblich gewesen.
Selbst wenn Sie das belegen können, ist das in diesem Falle für uns wenig relevant.
Zitat:Original von Ghandil Wao Van'hia
Hinsichtlich Maßstab und Bevölkerung gibt es in der OIK keine vorgelegten Maßstäbe. Dies kann deshalb auch nicht als Vetogrund herangezogen werden.
Hier muß ich stark widersprechen - denn geht mitnichten um einen absoluten, sondern um einen relativen Maßstab. Paßt der Maßstab, den Arkadien anlegt, nicht zu unserem, dann wäre das eine Inkompatibilität, die auf gleicher Ebene wie eine kulturell nicht päßliche Ausgestaltung stände. Dieser Punkt wurde übrigens in der Geschichte der OIK schon beim Eintragungsantrag Irkaniens und beim Eintragungsverfahren Ascaarons angebracht (wobei wir uns mittlerweile vom 81er-Maßstab verabschiedet haben).

