06.11.2007, 07:59
Erst kürzlich wurde beschlossen, dass die OIK sich nicht weiterhin um die Vorwahlen kümmern wird, wenn sie sich an den Beratsbeschluss erinnern. Es sind auch nicht alle Staaten an die Vorwahlpflicht mehr gebunden und von daher wäre die Liste stets unaktuell. Es gibt zudem keine festgelegten Pflichten welches Direktoriumsmitglied diese Aufgabe übernimmt genauso wenig wie es Pflicht wäre die Mitgliedstaatenliste stets aktuell zu halten wo auch das nirgends festgelegt ist.
Meiner Meinung nach ist das deshalb in beiden Fällen eine Nebensache die es den Mitgliedern der OIK erleichtert sich auszusehen, aber keine Pflicht des Direktoriums. Das diese beiden Listen jedoch in der OIK am besten aufgehoben sind bestreite ich nicht.
Meiner Meinung nach ist das deshalb in beiden Fällen eine Nebensache die es den Mitgliedern der OIK erleichtert sich auszusehen, aber keine Pflicht des Direktoriums. Das diese beiden Listen jedoch in der OIK am besten aufgehoben sind bestreite ich nicht.

