11.11.2007, 23:28
Im Zusammenhang mit dem Eintragungsantrag der Bundesrepublik Horstreich auf einen Kartenplatz im Bereich des Eisernen Meeres hat das Direktorium überprüft, ob es ein eigenes Veto einlegen kann. Dies sollte mit der Begründung geschehen, dass derartig grundlegende Änderungen der Geographie in historisch bereits längere Zeit besiedelten Gebieten unzumutbar sind und die Karte insgesamt in diesem Bereich inakzeptabel verändern würden.
Leider ist das Kartenregelwerk in Hinsicht auf ein separates Vetorecht des Direktoriums uneindeutig. An mehreren Stellen spricht das Regelwerk von einer Kartenkommission, welche befugt sein soll, bestimmte Entscheidungen zu treffen. Diese Kartenkommission besitzt nach § 7 Absatz 1. auch ein eigenes Vetorecht.
Weder im Kartenregelwerk noch in der Geschäftsordnung der OIK findet sich eine Bestimmung, was diese Kartenkommission ist oder aus welchen Personen sie sich zusammen setzt. Als Inhaber eines eigenen Vetorechts ist sie jedoch ein äußerst wichtiges Organ.
Ich möchte daher hier die Diskussion darüber eröffnen, welchen Personenkreis die Kartenkommission nach Meinung der Delegierten umfasst. Interessant wären dabei die Ansichten der Mitglieder, welche noch aus der Zeit der Schaffung des Regelwerks der OIK dabei sind. Diese könnten möglicherweise noch die Intentionen vermitteln, welche seinerzeit hinter dem Begriff der Kartenkommission steckten.
Ziel dieser Diskusion sollte es am Ende sein, das Kartenregelwerk und/oder die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass klar wird:
a) ob es dieses gesonderte Organ Kartenkommission braucht,
b) falls ja, welche Rechte und Funktionen sie weiterhin haben soll und wie sie sich zusammensetzt,
c) falls nein, welches Organ der OIK die jetzigen Rechte und Pflichten der Kartenkommission übertragen bekommen soll.
Leider ist das Kartenregelwerk in Hinsicht auf ein separates Vetorecht des Direktoriums uneindeutig. An mehreren Stellen spricht das Regelwerk von einer Kartenkommission, welche befugt sein soll, bestimmte Entscheidungen zu treffen. Diese Kartenkommission besitzt nach § 7 Absatz 1. auch ein eigenes Vetorecht.
Weder im Kartenregelwerk noch in der Geschäftsordnung der OIK findet sich eine Bestimmung, was diese Kartenkommission ist oder aus welchen Personen sie sich zusammen setzt. Als Inhaber eines eigenen Vetorechts ist sie jedoch ein äußerst wichtiges Organ.
Ich möchte daher hier die Diskussion darüber eröffnen, welchen Personenkreis die Kartenkommission nach Meinung der Delegierten umfasst. Interessant wären dabei die Ansichten der Mitglieder, welche noch aus der Zeit der Schaffung des Regelwerks der OIK dabei sind. Diese könnten möglicherweise noch die Intentionen vermitteln, welche seinerzeit hinter dem Begriff der Kartenkommission steckten.
Ziel dieser Diskusion sollte es am Ende sein, das Kartenregelwerk und/oder die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass klar wird:
a) ob es dieses gesonderte Organ Kartenkommission braucht,
b) falls ja, welche Rechte und Funktionen sie weiterhin haben soll und wie sie sich zusammensetzt,
c) falls nein, welches Organ der OIK die jetzigen Rechte und Pflichten der Kartenkommission übertragen bekommen soll.

