21.11.2007, 16:25
Zitat:Original von James T. Kirk
Der Absatz in den Kartenregeln lautet folgendermaßen:
Zitat:6. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
Das Hauptstaatsgebiet reicht in T5. Die Exklave läge in in T4 und U4. Diese Quadrate grenzen aneinander. Die anderen betroffenen Quadrate sind S6, T6, U6, S7, S5. Diese QUadrate grenzen auch alle aneinender. Insofern kann ich da spontan keinen Regelverstoß feststellen.
Dann ist es in Ordnung - grundsätzliche Vorbehalte habe ich nicht

