22.11.2007, 23:49
Auch wenn es nicht im Regelwerk der OIK steht würde ich auch eher sagen, daß dem nicht so ist.
Denn würden nun Staaten Veto einlegen können, die erst nach der Antragstellung eingetragen werden, dann würde dies zu einer Verzehrung führen.
Denn würden nun Staaten Veto einlegen können, die erst nach der Antragstellung eingetragen werden, dann würde dies zu einer Verzehrung führen.

