24.11.2007, 13:45
Da das Verfahren unterbrochen ist, aufgrund der Vetos, sehe ich hier eine andere Situation, als wenn Arkadien auf geradem Wege eingetragen würde.
Nach meinen Studien der Regelwerke sehe ich das Ratharische Reich als durchaus vetoberechtigt.
Nach meinen Studien der Regelwerke sehe ich das Ratharische Reich als durchaus vetoberechtigt.

