04.12.2007, 17:15
Ich stimme Herrn Goldmann und der werten Thalia zu. Die Nachricht über eine beabsichtigte Löschung sollte, soweit möglich, in einem noch vorhandenen und zugänglichen Landesforum bekannt gegeben werden.
Dies würde ich jedoch erst in dem Augenblick tun wollen, wenn sich der Beirat nach Diskussion und Abstimmung mehrheitlich entschlossen haben sollte, eine Nation für inaktiv zu erklären. Dann sollte nach der Benachrichtigung und dem offiziellen Löschantrag ein Monat genug Zeit sein, seitens eines Vertretungsberechtigten einfach der Löschung zu widersprechen. Man könnte und sollte dies ebenso handhaben wie die Vetorechtsbenachrichtigung bei einer Eintragung.
Eine solche Regel zwingend in das Kartenregelwerk aufzunehmen ist zumindest überlegenswert. Jedoch sollten die Anforderungen an das Direktorium, umfangreiche Recherchen nach Kontaktmöglickeiten zu ehemaligen Bewohnern zu führen, nicht allzu stark übertrieben werden. Wenn ein Land unter den allgemein bekannten Adressen nicht mehr erreichbar ist, sollte von einer Inaktivität ausgegangen werden können. In einem solchen Fall halte ich von E-Mail-Kontaktaufnahme recht wenig. Aber das könnte man, so eine Benachrichtigungs-Verpflichtung in das Regelwerk aufgenommen werden sollte, noch detailliert besprechen.
Dies würde ich jedoch erst in dem Augenblick tun wollen, wenn sich der Beirat nach Diskussion und Abstimmung mehrheitlich entschlossen haben sollte, eine Nation für inaktiv zu erklären. Dann sollte nach der Benachrichtigung und dem offiziellen Löschantrag ein Monat genug Zeit sein, seitens eines Vertretungsberechtigten einfach der Löschung zu widersprechen. Man könnte und sollte dies ebenso handhaben wie die Vetorechtsbenachrichtigung bei einer Eintragung.
Eine solche Regel zwingend in das Kartenregelwerk aufzunehmen ist zumindest überlegenswert. Jedoch sollten die Anforderungen an das Direktorium, umfangreiche Recherchen nach Kontaktmöglickeiten zu ehemaligen Bewohnern zu führen, nicht allzu stark übertrieben werden. Wenn ein Land unter den allgemein bekannten Adressen nicht mehr erreichbar ist, sollte von einer Inaktivität ausgegangen werden können. In einem solchen Fall halte ich von E-Mail-Kontaktaufnahme recht wenig. Aber das könnte man, so eine Benachrichtigungs-Verpflichtung in das Regelwerk aufgenommen werden sollte, noch detailliert besprechen.

