04.12.2007, 21:28
Vielmehr veranlassen mich diese Vorgänge mal eine Aufnahme der einfachen Mitwirkungspflicht für OIK-Staaten in die Satzung ins Gespräch zu bringen.
Bei einem virtuellen Staat, der sich dieser Welt zugehörig fühlt, kann man meines Erachtens durchaus ein spürbares Vorhandensein durch eine Minimum an Forenaktivität und der Entsendung eines OIK-Delegierten erwarten, ohne die betreffenden Staaten zu überfordern.
Bei einem virtuellen Staat, der sich dieser Welt zugehörig fühlt, kann man meines Erachtens durchaus ein spürbares Vorhandensein durch eine Minimum an Forenaktivität und der Entsendung eines OIK-Delegierten erwarten, ohne die betreffenden Staaten zu überfordern.

