24.11.2005, 00:26
Aber die neue Formulierung schließt doch nicht aus, daß man ein Gebiet mit einem Planquadraten bezeichnet.
So sind zukünftig Sperrungen/Entsperrungen von namentlich zu benennenden Gebieten und auch größerer Gebiete, die durch Nennung des oder der zugehörigen Planquadraten bezeichnet werden, möglich.
So sind zukünftig Sperrungen/Entsperrungen von namentlich zu benennenden Gebieten und auch größerer Gebiete, die durch Nennung des oder der zugehörigen Planquadraten bezeichnet werden, möglich.

