08.12.2007, 14:30
Werter Emir Gried, ich möchte Sie bitten, die Bestimmung im Kartenregelwerk oder in der Geschäftsordnung der OIK zu benennen, auf deren Grundlage der Beirat beschließen soll und kann, die Reservierung von Chaumont rückgängig zu machen.
Ich habe sicher Verständnis, dass Chaumont von einigen Mitgliedern des Beirats bisher eher kritisch gesehen wird. Doch wie bereits in vergangenen Verfahren auch, stellt das Direktorium an eine Reservierung bei weitem nicht die hohen Anforderungen bezüglich der Aktivität eines Antragstellers wie bei der Eintragung. An dieser Stelle dann wird seitens des Direktoriums dahingehend wesentlich intensiver geprüft. Dazu kommt, dass bei einem Eintragungsantrag das Vetorecht der Nachbarstaaten und (so wie die Abstimmung im Beirat dazu gerade läuft) des Direktoriums besteht.
In der Phase der Reservierung sollte man dem Kandidaten die Chane geben, seine Ausgestaltung zu verbessern und auch die Aktivität (möglicherweise durch Attraktivitätserhöhung) zu steigern. Ich persönlich plädiere daher für eine recht frühe Möglichkeit einer Gebietsreservierung und eine großzügige Handhabung der Reservierungskriterien, da neuen Ländern damit besser die Möglichkeit eingeräumt werden kann, ihre Ausgestaltung bereits in der Anfangsphase an den möglichen neuen Nachbarn zu orientieren und an sie anzupassen.
Formal hat im Fall Chaumont das Direktorium die Reservierung bestätigt und diese Entscheidung ist nicht revidierbar. Das ist auch gut und richtig so, da man nur damit den Eintragungskandidaten ein gehöriges Maß an Planungssicherheit geben kann und sie nicht der Unsicherheit überlässt, nach einer Zusage mitten in der Auf- und Ausbauphase doch noch mittels Beiratsbeschluss von der Karte entfernt zu werden.
Ich habe sicher Verständnis, dass Chaumont von einigen Mitgliedern des Beirats bisher eher kritisch gesehen wird. Doch wie bereits in vergangenen Verfahren auch, stellt das Direktorium an eine Reservierung bei weitem nicht die hohen Anforderungen bezüglich der Aktivität eines Antragstellers wie bei der Eintragung. An dieser Stelle dann wird seitens des Direktoriums dahingehend wesentlich intensiver geprüft. Dazu kommt, dass bei einem Eintragungsantrag das Vetorecht der Nachbarstaaten und (so wie die Abstimmung im Beirat dazu gerade läuft) des Direktoriums besteht.
In der Phase der Reservierung sollte man dem Kandidaten die Chane geben, seine Ausgestaltung zu verbessern und auch die Aktivität (möglicherweise durch Attraktivitätserhöhung) zu steigern. Ich persönlich plädiere daher für eine recht frühe Möglichkeit einer Gebietsreservierung und eine großzügige Handhabung der Reservierungskriterien, da neuen Ländern damit besser die Möglichkeit eingeräumt werden kann, ihre Ausgestaltung bereits in der Anfangsphase an den möglichen neuen Nachbarn zu orientieren und an sie anzupassen.
Formal hat im Fall Chaumont das Direktorium die Reservierung bestätigt und diese Entscheidung ist nicht revidierbar. Das ist auch gut und richtig so, da man nur damit den Eintragungskandidaten ein gehöriges Maß an Planungssicherheit geben kann und sie nicht der Unsicherheit überlässt, nach einer Zusage mitten in der Auf- und Ausbauphase doch noch mittels Beiratsbeschluss von der Karte entfernt zu werden.

