12.12.2007, 12:08
Zitat:Original von drolrka
ja welches regelwerkchen regelt wann ein land aktiv oder inaktiv ist?
habe nichts gefunden.
WAS ist INAKTIVITÄT?
welcher maßstab??
welche maßeinheit??
posting mindestens:
1* stündlich,
1* täglich,
1* wöchendlich oder
1* monatlich??
all das unkonkrete erinnert mich an das gewaber meiner frau, die so tut, als gäbe es nur einen maßstab, genau das, was sie gerade denkt oder fühlt.
gruß drolkar
Das ist der Punkt! Was als Aktivität gilt, ist nicht definiert. Für die Eintragung wird Aktivität in den letzten 60 Tagen verlangt. Da Aktivität nicht definiert ist, reicht ein Post für Aktivität, denn dieser macht den Unterschied zur Inaktivität aus.
Bei den Löschanträgen sollte der gleiche Maßstab angelegt werden.
Daß das Direktorium meint den Maßstab für Aktivität nach eigenem Gutdünken festlegen zu können und deshalb Neueintragungen meint ablehnen zu können, weil diese Staaten ihnen zu wenig Aktivität zeigen (obwohl wie gesagt der Maßstab Aktivität oder Inaktivität ist und eben nicht mehr oder weniger Aktivität) widerspricht der langjährigen Handhabung in der OIK und stellt eine Kompetenzüberschreitung durch das Direktorium dar. Ganz zu Schweigen von dem Verstoß gegen das Regelwerk.

