12.12.2007, 12:56
Zitat:Original von Nara
Das ist der Punkt! Was als Aktivität gilt, ist nicht definiert. Für die Eintragung wird Aktivität in den letzten 60 Tagen verlangt. Da Aktivität nicht definiert ist, reicht ein Post für Aktivität, denn dieser macht den Unterschied zur Inaktivität aus.
Bei den Löschanträgen sollte der gleiche Maßstab angelegt werden.
Daß das Direktorium meint den Maßstab für Aktivität nach eigenem Gutdünken festlegen zu können und deshalb Neueintragungen meint ablehnen zu können, weil diese Staaten ihnen zu wenig Aktivität zeigen (obwohl wie gesagt der Maßstab Aktivität oder Inaktivität ist und eben nicht mehr oder weniger Aktivität) widerspricht der langjährigen Handhabung in der OIK und stellt eine Kompetenzüberschreitung durch das Direktorium dar. Ganz zu Schweigen von dem Verstoß gegen das Regelwerk.
Werte Frau Levin, mich beschleicht das ungute Gefühl, dass Sie hier einem ganz großen Missverständnis aufgesessen sind und von völlig falschen Voraussetzungen ausgehen.
Im Fall Wolfenstein geht es um den Diskussionsantrag meinerseits, das Land möglicherweise für inaktiv erklären zu lassen, während es im Fall Chaumont um die Erfüllung des Reservierungskriteriums "innere Aktivität von 30 Tagen" geht.
Für Inaktivitätserklärungen sieht das Regelwerk ein recht eindeutiges und vollständig demokratisches Verfahren vor. Die Inaktivitätserklärung muss mit 2/3-Mehrheit im Beirat beschlossen werden. Erst danach ist ein Löschantrag möglich, gegen welchen innerhalb weiterer 30 Tage durch einfache Erklärung seitens eines Bürgers des betroffenen Staats wirksamer Widerspruch eingelegt werden kann. In diesem Verfahren hat das Direktorium sogut wie keine Kompetenzen, welche es überschreiten könnte.
Bei Reservierungs- und Antragsverfahren dagegen obliegt es dem Direktorium, und hier zuerst dem Vizedirektor für Kartenanträge, den Antrag auf Vollständigkeit und Einhaltung der festgelegten Kriterien zu überprüfen und bei Mängeln das jeweilige Verfahren nicht zu eröffnen. Neben einigen rein formellen Bedingungen, deren Erfüllung recht offensichtlich gegeben sind oder eben nicht, ist dabei das Kriterium "innere Aktivität von xx Tagen" das einzige, über welches das Direktorium subjektiv zu befinden hat.
Mit der Ansicht, 1 Beitrag im vorgeschriebenen Zeitraum sein bereits "innere Aktivität" stehen Sie, werte Frau Levin jedoch weitgehend allein da. Ich kann mich gut an heiße Diskussionen und Versuche erinnern, den Maßstab für "innere Aktivität" zu objektivieren, sprich an konkreten Beitragszahlen in bestimmten Zeiträumen fest zu machen. Diese Versuche sind gescheitert, ja sie mussten scheitern, weil es einen solchen objektiven Maßstab nicht geben kann. Bleibt also für die Entscheidung, ob jenes Reservierungs- oder Eintragungskriterium "innere Aktivität" erfüllt ist nur eine Institution übrig, welcher diese übertragen wird. Und das ist im derzeitigen Regelwerk halt das Direktorium in Person des Kartenvize. Ob das gut oder schlecht ist, kann sicher immer wieder diskutiert werden. Andere Organisationen schaffen sich dazu eine Kommission, ein Kuratorium oder auch Gutachterposten. Die OIK hat sich bisher für das Direktorium entschieden, was meiner persönlichen Meinung nach auch gut so ist.
Zum Schluss, werte Frau Levin vielleicht noch ein Hinweis. Mir ist bisher kein Fall bekannt, wo das Direktorium einen Reservierungs- oder Eintragungsantrag mangels innerer Aktivität des Antragstellers abgelehnt hätte. Ganz im Gegenteil kamen die Aufforderungen (im Fall von Chaumont sogar ein offizieller Revisionsantrag eines Delegierten), höhere Maßstäbe anzusetzen oder das Kriterium als nicht erfüllt anzusehen, stets aus den Reihen der OIK-Mitglieder. Sie sollte sich also die Vorwürfe von Gutdünken, Kompetenzüberschreitung oder gar Regelverstöße gegen das Direktorium noch einmal durchdenken.

