17.12.2007, 19:19
Zitat:Original von NaraTut es ja, und zwar in beiden Präambeln, in denen wortgleich steht "Um dies von vorn herein zu vermeiden, können nur die explizit im nachstehenden Regelwerk genannten Möglichkeiten durch den Einzelnen ausgeschöpft werden."
Wieso abschließend? Dann müßte ja irgendwo das Wörtchen "nur" oder ähnliches auftauchen. ...
Zitat:Original von NaraSperrung und Entsperrung - nach § 9 (1) Kartenregelwerk Beiratsbeschluss
... Da der Beirat z. B. auch über die Sperrung und Entsperrung von Planquadraten, die Erweiterung der Karte und die "Entdeckung" neuer Landmassen entscheidet, obwohl dies nirgendwo explizit genannt wird, zeigt auch, daß es sich nicht um eine abschließende Aufzählung handelt. Oder wollen Sie behaupten, daß dem Beirat in diesen Fällen nicht die Entscheidungsbefugnis zufällt? ...
neue Landmassen - nach § 5 (3) Satz 2 Direktoriumsentscheidung
Kartenerweiterung - nach § 2 (3) in analoger Anwendung von § 2 (1) Beiratsbeschluss
Zitat:Original von NaraDas ist IHRE Auslegung des Artikels 5 Absatz 4. der GO. Meine Auslegung sieht dabei vor, dass der Exekutivdirektor beim "Leiten" der Abstimmug auch darauf zu achten hat, ob der Abstimmungsantrag durch GO und Kartenregelwerk gedeckt ist. Wer sonst sollte z.B. verhindern, dass ein Antrag auf Änderung von § 10 des Kartenregelwerks oder die Einführung neuer Löschungsgründe gestellt, abgestimmt und im Zustimmungsfall wirksam wird, obwohl dies nach dem Kartenregelwerk ausgeschlossen ist?
...Nach der Präambel dürfen Sie auch keine Anträge nicht zur Abstimmung stellen, denn das Recht zu entscheiden, welche Anträge abgestimmt werden und welche nicht, wird Ihnen nirgendwo explizit zugesprochen; also maßen Sie es sich an....
Zitat:Original von NaraDie werde ich Ihnen auch nicht mehr liefern, da ich bereits sagte, dass die Einschätzung der geforderten "internen Aktivität von xx Tagen" stets eine Einzelfallentscheidung seitens des Vizedirektors für Kartenanträge bzw. des gesamten Direktoriums bleibt, solange keine objektiven zähl- und messbaren Kriterien vom Beirat festgelegt wurden. Die Ein-Post-Aktivität wird es mit mir (und sicher auch mit den derzeit amtierenden Vizedirektoren) nicht geben.
Ihre Definition von Aktivität fehlt immernoch.
Aber werte Frau Levin, ich bin nicht mehr gewillt, hier weiter mit Ihnen über meine Arbeit und die Arbeit der anderen Mitglieder des Direktoriums zu debattieren. Mit solchen schon fast an Realitätsverweigerung grenzenden Ansichten:
Zitat:Original von Narahaben Sie sich für mich als ernstzunehmender Diskussionspartner disqualifiziert. Und auf einem solchen Niveau wie hier:
Genaugenommen darf das Direktorium nach der Präambel nichtmal über Anträge auf Reservierung oder Eintragung entscheiden, da der Vize für Kartenanträge nur die Abteilung für Antragsbearbeitung leitet, ihm aber nirgends explizit zugestanden wird, eine Entscheidung zu treffen.
Zitat:Original von Narabin ich grundsätzlich nicht mehr bereit zu diskutieren.
Wie Sie vielleicht erkennen können, sind Sie erstens offensichtlich nicht fähig die Geschäftsordnung und das Regelwerk vollständig zu lesen (oder Sie versuchen durch Halbwahrheiten zu täuschen) ...

