24.11.2005, 15:21
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Zitat:Original von Georg von NøresundSchon eigentümlich, dass der erste Delegierte, der eine gültige Stimme abgibt, dafür auch noch gescholten wird. Soll ich jetzt auch noch um mein Recht auf eine gültige Stimmabgabe gebracht werden? Oder wie hätte es der Herr Direktor denn gerne? X(
Das hatte ich gestern schon vor, nachdem Herr Goldmann meinte dort zu posten
Herr Goldmann beruft sich auf Artikel 5 der GO der OIK, wo es heißt...
Artikel 5: Wahlen/Abstimmungen
1. Wahlen und Abstimmungen dauern volle sieben Tage ab Abstimmungs-/Wahlbeginn.
2. Wahlen und Abstimmungen haben im Beirat der OIK stattzufinden und werden vom Exekutivdirektor geleitet.
3. Stimmen bei Abstimmungen sind öffentlich abzugeben. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung durch weitere vier abstimmungsberechtigten Vertretern kann eine geheime Abstimmung beantragt werden.
4. Editierte Stimmabgaben sind unzulässig.
5. Wahlen finden grundsätzlich geheim statt.


