05.01.2008, 15:27
Aufgrund folgenden Absatzes:
6. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
und der damit vorhandenen Regelkonformität hat das Direktorium eine Entscheidung getroffen:
Durch die massive Veränderung der Gesamtkarte sind über 60% der auf der OIK ansässigen Staaten durch den Reservierungsantrag des Inselbündnis Horstreich betroffen. Das Direktorium hat daher beschlossen im Zuge der Einflußnahme der Reservierung den Antrag dem Beirat vorzulegen um über ihn in seiner Gesamtheit abzustimmen.
Der Exekutivdirektor wird dies demnächst veranlassen.
6. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
und der damit vorhandenen Regelkonformität hat das Direktorium eine Entscheidung getroffen:
Durch die massive Veränderung der Gesamtkarte sind über 60% der auf der OIK ansässigen Staaten durch den Reservierungsantrag des Inselbündnis Horstreich betroffen. Das Direktorium hat daher beschlossen im Zuge der Einflußnahme der Reservierung den Antrag dem Beirat vorzulegen um über ihn in seiner Gesamtheit abzustimmen.
Der Exekutivdirektor wird dies demnächst veranlassen.

