05.01.2008, 21:07
Ich sehe hier kein Problem. Das Direktorium sollte sich vorbehalten nicht ernstgemeinte Spaß-Anträge, wie diesen, nicht zu bearbeiten, sondern in den Kindergarten zu verweisen.
Wenn das Direktorium den Antrag jedoch behandeln möchte, so weise ich auf das Veto-Recht des Direktoriums hin. Mit diesen kann es den Antrag auch schnell aus der Welt schaffen.
Schließlich wundert es mich zutiefst, wie Herr Saxburger auf die Idee gekommen ist in dieser Situation den Beirat anzurufen. Nach seinen eigenen Äußerungen in vorangegangenen Diskussionen ist das doch eigentlich indiskutabel.
Wenn das Direktorium den Antrag jedoch behandeln möchte, so weise ich auf das Veto-Recht des Direktoriums hin. Mit diesen kann es den Antrag auch schnell aus der Welt schaffen.
Schließlich wundert es mich zutiefst, wie Herr Saxburger auf die Idee gekommen ist in dieser Situation den Beirat anzurufen. Nach seinen eigenen Äußerungen in vorangegangenen Diskussionen ist das doch eigentlich indiskutabel.

