06.01.2008, 00:00
Zitat:Original von Frederic Aichberger
Ich sehe hier kein Problem. Das Direktorium sollte sich vorbehalten nicht ernstgemeinte Spaß-Anträge, wie diesen, nicht zu bearbeiten, sondern in den Kindergarten zu verweisen.
Wenn das Direktorium den Antrag jedoch behandeln möchte, so weise ich auf das Veto-Recht des Direktoriums hin. Mit diesen kann es den Antrag auch schnell aus der Welt schaffen.
Schließlich wundert es mich zutiefst, wie Herr Saxburger auf die Idee gekommen ist in dieser Situation den Beirat anzurufen. Nach seinen eigenen Äußerungen in vorangegangenen Diskussionen ist das doch eigentlich indiskutabel.
Werter Herr Aichberger, ein Vetorecht des Direktoriums könnte erst eingelegt werden, wenn ein Eintragungsantrag vorliegt. Bei einem Antrag auf Gebietsreservierung ist dies nicht möglich. Würde einem Reservierungsantrag stattgegeben, wären die reservierten Flächen zuerst in die Karte einzutragen, auch wenn die reservierten Flächen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach einem vetobedingt scheiternden Eintragungsantrag oder dem Ablauf von 60 Tagen wieder freizugeben und alle Inseln wieder zu löschen wären.
Und dass Sie, werter Herr Aichberger sich wundern, wenn das Direktorium dem Beirat eine Entscheidung über die grundsätzliche Veränderung der OIK-Gesamtkarte vorlegt, erstaunt mich nun wiederum. Das hat ja nun recht wenig mit der in der jüngsten Vergangenheit besprochenen Revisionsmöglichkeit von Direktoriumsentscheidungen in konkreten Karteneintragungsverfahren durch den Beirat zu tun.
Ja und Sie, werter Herr zu Grimmberg können gern hier "Widerspruch" in die Runde werfen. Das hat nur keine Auswirkungen auf den Fortgang dieser Diskussion. Das Direktorium hat ja bereits bestätigt, dass der Antrag formell rechtens und regelgerecht ist. Hier zur Entscheidung steht eine grundlegende Änderung der Gesamtkarte. Und dazu sieht sich das Direktorium nicht befugt.

