06.01.2008, 19:00
Gut, wenn man sich das nun so zurechtbiegen möchte, daß hier nicht der Antrag an sich, sondern die "Veränderung an der Gesamtkarte" diskutiert werden soll, dann berufe ich mich auf das innerhalb der OIK übliche Gewohnheitsrecht: warum gestattete man anderen Staaten, die Karte bereits bei der Reservierung zu verändern, Horstreich aber nicht? Weil die Veränderungen umfangreicher sind? Für eine solche Begründung sähe ich keine Grundlage.
Fazit: die OIK sollte sich lieber bereits jetzt daran machen, die rechtlichen Grundlagen für eine Behandlung solcher Anträge zu schaffen, anstatt sich mit diesem speziellen Antrag aufzuhalten.
Fazit: die OIK sollte sich lieber bereits jetzt daran machen, die rechtlichen Grundlagen für eine Behandlung solcher Anträge zu schaffen, anstatt sich mit diesem speziellen Antrag aufzuhalten.

