06.01.2008, 23:12
Denkbar wäre vielleicht eine Bestimmung, die auf abzusehende Vetos in einem folgenden Eintragungsverfahren abzielt.
Das Problem mit dem Antrag des Inselbündnisses ist doch "nur" der, dass es bei einem Reservierungsantrag im Normfall nur eine formelle Prüfung gibt. Dann ist die Fläche in der Karte erst einmal zu verzeichnen. Sollte ein Eintragungsantrag dann scheitern, wäre die reservierte Fläche wieder freizugeben und Inseln wieder zu löschen. Das stellt in meinen Augen eine unnötige Belastung des Kartografen und auch der Mitglieder, da diese dann ständig mit umfangreich geändertem Kartenmaterial arbeiten müssen.
Herr Vizedirektor Kirk hat ja bereits im Beirat einen Antrag zur Änderung des Regelwerks betreffend die Änderung von Küstenlinien und Landflächen in einem Reservierungsverfahren eingebracht. Das könnte man auf die Neueintragung von bisher nicht bestehenden Inseln erweitern.
Eine Entscheidung des Direktoriums über die Abweisung eines Reservierungsantrags könnte man ermöglichen, indem man die Beachtung von Vetoankündigungen zulässt. Eine solche Entscheidung wäre ja auch nicht endgültig, da niemand einem Antragsteller verbietet, nach einem abgelehnten Reservierungsantrag bei Vorliegen der formellen Voraussetzungen trotzdem einen Eintragungsantrag zu stellen.
Das Problem mit dem Antrag des Inselbündnisses ist doch "nur" der, dass es bei einem Reservierungsantrag im Normfall nur eine formelle Prüfung gibt. Dann ist die Fläche in der Karte erst einmal zu verzeichnen. Sollte ein Eintragungsantrag dann scheitern, wäre die reservierte Fläche wieder freizugeben und Inseln wieder zu löschen. Das stellt in meinen Augen eine unnötige Belastung des Kartografen und auch der Mitglieder, da diese dann ständig mit umfangreich geändertem Kartenmaterial arbeiten müssen.
Herr Vizedirektor Kirk hat ja bereits im Beirat einen Antrag zur Änderung des Regelwerks betreffend die Änderung von Küstenlinien und Landflächen in einem Reservierungsverfahren eingebracht. Das könnte man auf die Neueintragung von bisher nicht bestehenden Inseln erweitern.
Eine Entscheidung des Direktoriums über die Abweisung eines Reservierungsantrags könnte man ermöglichen, indem man die Beachtung von Vetoankündigungen zulässt. Eine solche Entscheidung wäre ja auch nicht endgültig, da niemand einem Antragsteller verbietet, nach einem abgelehnten Reservierungsantrag bei Vorliegen der formellen Voraussetzungen trotzdem einen Eintragungsantrag zu stellen.

