08.01.2008, 22:20
Zitat:Original von Thalia
Dieser Antrag widerspricht dem Grundgedanken der OIK, ja sogar der MN-Welt und ist damit abzuweisen, egal ob das Regelwerk dies offiziel vor- oder nicht vorsieht.
Hier wird's ja immer lustiger: man kann einen Antrag abweisen, nur weil er der Meinung einiger nach nicht dem "Grundgedanken der OIK" oder der "MN-Welt" entspricht? Nicht nur, daß man hier jubelnd geltendes Recht über Bord werfen möchte, nein, das soll auch noch zugunsten eines nicht auch nur ansatzweise umrissenen (von "definiert" ganz zu schweigen!) Begriffes geschehen?! Na dann willkommen im Reiche des Unrechts, das durch den "Willen der Mehrheit" eine mehr als zweifelhafte Legitimation erfahren soll. Mit Verlaub, ich habe selten so einen Schwachsinn gelesen; wenn das hier irgendwann der Normalzustand wird, dann wäre mir die GF zu ihren besten Klüngel-Zeiten wesentlich lieber.

