10.01.2008, 01:11
Zitat:Original von Lion Lorgar
Zitat:Original von Hermann zu Grimmberg
Googlen Sie bitte mal nach "materielles Recht" und "formelles Recht".
da brauch ich a kein google zu und b sicher auch nicht sie.
Ich behaupte das Gegenteil: Sie haben nämlich keinerlei Ahnung davon, was beide Begriffe bedeuten. Das kann man Ihnen, wie auch anderen, allerdings nachsehen, da dieses Wissen wahrscheinlich einzig Juristen und Leuten, die sich mal ein wenig mit der Rechtswissenschaft befaßt haben, vorbehalten ist.
Generell gilt: die materiell-rechtliche Grundlage für diesen Antrag ergibt ist aus §3, Abs. 1 u. 2 des Kartenregelwerks, die formell-rechtliche Basis bildet §4, Abs. 1 u. 2 des Kartenregelwerks; die Gleichbehandlung jedes Antragstellers ergibt sich zudem aus dem Gewohnheitsrecht, da dies bisher immer der Fall war. Das sind die rechtlichen Grundlagen, und wenn man nun beschließt, daß der Beirat sich über diese einfach hinwegsetzen könne, dann beschließt man zugleich, daß das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in der OIK keine Anwendung findet.
"Rechtsstaatlichkeit" - was heißt das eigentlich? Im Englischen spricht man von der "rule of law", was diesen Begriff vielleicht am besten skizziert: über allen Handlungen steht das geltende Recht, das sich nicht umgehen läßt. Das heißt auch, daß sich kein Parlament, kein Herrscher, keine Bürokratie über dieses Recht hinwegsetzen kann - wohl kann man es nach festgeschriebenen Regeln ändern, aber nicht (auch und vor allem nicht, weil die Mehrheit dies will!) nach Belieben brechen und biegen. Wo kämen wir denn hin, wenn irgendwann, sagen wir mal: während des üblichen Sommerlochs, der Beirat beschlösse, daß Staat X ohne besonderen Grund von der Karte gelöscht werden soll? Sicher beriefe sich der betreffende Staat dann auf §8 des Kartenregelwerks, der dieser Willkür einen Riegel vorschieben soll.
Nichts anderes geschieht hier gerade: das Regelwerk der OIK wird mit Füßen getreten, nur weil eine Mehrheit dies so wünscht.


