10.01.2008, 14:28
Die üblichen Pöbeleien, fragwürdige Konzepte und die ewige Suche nach der Kirsche: mesdames, messieurs, es wird immer bizarrer. Mein erstes Fazit lautet, daß nach Saxburger (2008) gilt: "Mit allgemein geltenden rechtlichen Normen haben weder Geschäftsordnung noch die beiden anderen Regelwerke etwas zu tun."
Ich bin mir nicht ganz sicher, Monsieur Saxburger, was Sie jetzt mal wieder nicht verstanden haben: die Grundlagen oder Ihr eigenes, aktuelles Vorgehen. Lassen Sie mich zunächst - prophylaktisch - eine Sache klären bzw. nochmals wiederholen. "Rechtsstaatlichkeit" hat im Grunde genommen mit "Staat" soviel zu tun wie Madame Fresse mit Vernunft; es ist vielmehr ein Prinzip, das festschreibt, daß nur die Herrschaft des Rechts absolut ist. Wenn ich mich recht entsinne, hatte ich bereits angeführt, daß man im Englischen von "rule of law" spricht; ein Begriff, der zwar andere Ursprünge hat, aber dem heutigen Verständnis von "Rechtsstaat" wohl am nächsten kommt.
Was nun ein wenig verwundert: daß nach Ihrer Ansicht zwar eine als universell betrachtete Norm ("Demokratie") bei der OIK Anwendung finden soll, eine viel grundlegendere Norm ("rule of law") aber nicht. Kirsche gefunden?
Hinzu kommt noch, daß Ihr Verständnis von "Demokratie" genauso beschränkt und fragwürdig ist, wie Ihre Einschätzung meiner Haltung dazu. Daß die absolute Herrschaft der Mehrheit gefährlich sein kann, das sollten Sie spätestens dann feststellen, wenn Sie beachten, daß, folgt man dieser Auffassung, die Mehrheit die hinter ihr stehende Norm selber abschaffen kann.
In diesem Zusammenhang ist nun besonders interessant, daß Sie anscheinend nicht bemerkt zu haben scheinen, wie sehr Sie mir mit Teilen Ihres letzten Beitrags zureden. Haben Sie vielleicht sogar die Überlegenheit des Prinzips "rule of law" eingesehen und versuchen daher nun dadurch, daß Sie eine Übertragbarkeit auf die OIK negieren, doch noch Ihren "Endsieg" davonzutragen? Fakt ist, daß die OIK ihr Regelwerk selbstredend (wiederum gemäß ihres Regelwerks) ändern kann - aber eben das geschieht hier ja gerade nicht. Anstatt das Regelwerk zu modifizieren (was zugegeben ja parallel läuft, wenigstens etwas ...), versuchen Sie, eine Entscheidung außerhalb des Regelwerks zu treffen, die diesem klar widerspricht. Na, ist der Funke endlich übergesprungen? Es geht hier auch nicht ansatzweise um die "Rechte" irgendwelcher Mitglieder, sondern darum, daß Sie das innerhalb der OIK gültige Recht rigoros aushebeln.
Aber gut, hören wir uns doch mal an, warum Sie das überhaupt tun. Warum, Monsieur Saxburger, halten Sie es für erstrebenswert, daß die "Mehrheit" wie ein absoluter Monarch über den Regelwerken steht? Warum sollten Ihrer Meinung nach die Regelwerke kaum mehr als Empfehlungen sein, über die man sich nach Belieben, also ohne Beachtung der erforderlichen Modalitäten, hinwegsetzen kann? Warum sollte eine Mehrheit beschließen dürfen, daß man z.B. Wolfenstein bedingungslos löschen können sollte, nur weil deren Umgang mit dem Mond nicht gefällt? Schlußendlich: warum sollte eine Norm, die allen Mitgliedern Sicherheit vor Willkür verschafft, in der OIK nicht gelten?
Ich bin mir nicht ganz sicher, Monsieur Saxburger, was Sie jetzt mal wieder nicht verstanden haben: die Grundlagen oder Ihr eigenes, aktuelles Vorgehen. Lassen Sie mich zunächst - prophylaktisch - eine Sache klären bzw. nochmals wiederholen. "Rechtsstaatlichkeit" hat im Grunde genommen mit "Staat" soviel zu tun wie Madame Fresse mit Vernunft; es ist vielmehr ein Prinzip, das festschreibt, daß nur die Herrschaft des Rechts absolut ist. Wenn ich mich recht entsinne, hatte ich bereits angeführt, daß man im Englischen von "rule of law" spricht; ein Begriff, der zwar andere Ursprünge hat, aber dem heutigen Verständnis von "Rechtsstaat" wohl am nächsten kommt.
Was nun ein wenig verwundert: daß nach Ihrer Ansicht zwar eine als universell betrachtete Norm ("Demokratie") bei der OIK Anwendung finden soll, eine viel grundlegendere Norm ("rule of law") aber nicht. Kirsche gefunden?
Hinzu kommt noch, daß Ihr Verständnis von "Demokratie" genauso beschränkt und fragwürdig ist, wie Ihre Einschätzung meiner Haltung dazu. Daß die absolute Herrschaft der Mehrheit gefährlich sein kann, das sollten Sie spätestens dann feststellen, wenn Sie beachten, daß, folgt man dieser Auffassung, die Mehrheit die hinter ihr stehende Norm selber abschaffen kann.
In diesem Zusammenhang ist nun besonders interessant, daß Sie anscheinend nicht bemerkt zu haben scheinen, wie sehr Sie mir mit Teilen Ihres letzten Beitrags zureden. Haben Sie vielleicht sogar die Überlegenheit des Prinzips "rule of law" eingesehen und versuchen daher nun dadurch, daß Sie eine Übertragbarkeit auf die OIK negieren, doch noch Ihren "Endsieg" davonzutragen? Fakt ist, daß die OIK ihr Regelwerk selbstredend (wiederum gemäß ihres Regelwerks) ändern kann - aber eben das geschieht hier ja gerade nicht. Anstatt das Regelwerk zu modifizieren (was zugegeben ja parallel läuft, wenigstens etwas ...), versuchen Sie, eine Entscheidung außerhalb des Regelwerks zu treffen, die diesem klar widerspricht. Na, ist der Funke endlich übergesprungen? Es geht hier auch nicht ansatzweise um die "Rechte" irgendwelcher Mitglieder, sondern darum, daß Sie das innerhalb der OIK gültige Recht rigoros aushebeln.
Aber gut, hören wir uns doch mal an, warum Sie das überhaupt tun. Warum, Monsieur Saxburger, halten Sie es für erstrebenswert, daß die "Mehrheit" wie ein absoluter Monarch über den Regelwerken steht? Warum sollten Ihrer Meinung nach die Regelwerke kaum mehr als Empfehlungen sein, über die man sich nach Belieben, also ohne Beachtung der erforderlichen Modalitäten, hinwegsetzen kann? Warum sollte eine Mehrheit beschließen dürfen, daß man z.B. Wolfenstein bedingungslos löschen können sollte, nur weil deren Umgang mit dem Mond nicht gefällt? Schlußendlich: warum sollte eine Norm, die allen Mitgliedern Sicherheit vor Willkür verschafft, in der OIK nicht gelten?

