18.01.2008, 17:27
Werter Herr Botan, dies ist kein Formfehler. Die Beantragung eines Staatskürzels und einer internationalen Vorwahl ist unabhängig vom Karteneintragungsverfahren jederzeit auch später möglich. Sollte Gadoa beides noch nicht beantragt haben, hat dies keinerlei Auwirkungen auf die Gültigkeit Ihres Kartenantrags.

