28.01.2008, 00:04
Zitat:Original von Katii Pekkulaina
;( Bin leider nicht berrechtigt .
Das ist so nicht richtig. Für die Wählbarkeit in das Amt des Vizedirektor ist es nicht erforderlich, dass das Heimtland des Bewerbers auf der Karte der OIK verzeichnet und damit das Land Mitglied in der OIK ist. Bewerben kann sich grundsätzlich jede Person aus den Mikronationen.
Wählen können dagegen nur die Mitglieder der OIK, vertreten durch die Delegierten im Beirat.

