15.02.2008, 12:40
Als Vizedirektor für Kartenanträge stelle ich die Gültigkeit des Antrages fest.
Der Link zur Vetobenachrichtigung nach Dreibürgen führt mich zwar zu einer Ausgabe der Hohenburg-Lo'schen Allgemeinen, aber im Forum von Dreibürgen fand ich Hinweise auf die Benachrichtigung.
Das Kartenverfahren wird damit eröffnet, Vetostaaten können bis zum 22.02.08 11:40 Uhr Veto gegen die Eintragung einlegen.
Der Link zur Vetobenachrichtigung nach Dreibürgen führt mich zwar zu einer Ausgabe der Hohenburg-Lo'schen Allgemeinen, aber im Forum von Dreibürgen fand ich Hinweise auf die Benachrichtigung.
Das Kartenverfahren wird damit eröffnet, Vetostaaten können bis zum 22.02.08 11:40 Uhr Veto gegen die Eintragung einlegen.

