15.02.2008, 19:38
Die Vetofrist für die Eintragung der Union Sylfaen ist abgelaufen. Ich stelle fest, dass der Kirchenstaat sich mittlererweile darum bemüht hat, einige kulturelle Eckdaten zu vermerken, jedoch ist das Veto des Kirchenstaates aus Sicht des Direktoriums nicht gültig. Sylfaen wird daher auf der OIK-Gesamtkarte eingetragen.
Begründung:
Es reicht aus Sicht des Direktoriums nicht aus, wenn ein Staat ein kulturelles Veto einlegt, aber selbst kein richtiges kulturelles Profil hat. Ich begrüße es sehr, dass der Kirchenstaat diesen Umstand behoben hat, aber da dies erst auf mein Drängen in dieser Angelegenheit geschah und vor allem rückwirkend, kann ich das nicht gelten lassen. Für kommende Anträge wird das Direktorium das Profil des Kirchenstaats richtig werten können, da es eine feste Basis zur Orientieurng gibt, rückwirkend auf obigen Antrag jedoch konnte dies keine Anwendung finden.
Geschlossen.
Begründung:
Es reicht aus Sicht des Direktoriums nicht aus, wenn ein Staat ein kulturelles Veto einlegt, aber selbst kein richtiges kulturelles Profil hat. Ich begrüße es sehr, dass der Kirchenstaat diesen Umstand behoben hat, aber da dies erst auf mein Drängen in dieser Angelegenheit geschah und vor allem rückwirkend, kann ich das nicht gelten lassen. Für kommende Anträge wird das Direktorium das Profil des Kirchenstaats richtig werten können, da es eine feste Basis zur Orientieurng gibt, rückwirkend auf obigen Antrag jedoch konnte dies keine Anwendung finden.
Geschlossen.

